Zusätzlich werden in der Regel bei den privaten oder freigemeinnützigen Trägern Leistungen erbracht, die jederzeit frei wähl- und abwählbar sein müssen:
Die Serviceleistungen werden so gestaltet, dass sich Grundservice und die frei wählbaren Zusatzleistungen entsprechend ergänzen, um eine bedarfsgerechte Tag- und Nachtversorgung (24 Stunden) zu gewährleisten.
Sitzbereiche in den Obergeschossen
Leseraum
Ein Kellerraum pro Wohnung
Veranstaltungsraum im Kellergeschoss
Alle Wohnungen sind so konzipiert, daß sie auch für Rollstuhlfahrer geeignet sind. Der Eingang ist ebenerdig, die Wohnungen in den Obergeschossen sind durch einen rollstuhlgerechten Lift erreichbar.
Die Wohnungen in der Seegartenstrasse 11 wurden nach den Richtlinien für den öffentlich geförderten Wohnungsbau (1. Förderweg) errichtet. Die Kaltmiete beträgt € 5,06 / qm (gerundet).
Die Belegung ist daher an eine Einkommensgrenze der Mieter gebunden, d.h. es muß ein Wohnberechtigungsschein bei der Stadt Viernheim beantragt werden.
1. Betreuungspauschale
2. Betriebskostenvorschuss
3. Kaltmiete
Der Unterschied dieser Wohnform ist, dass Sie sich aus sich aus Grundversorgung und abrufbarem Zusatzservice zusammensetzt.
Die nachfolgend aufgeführte Grundleistung wird vom Träger der Betreuten Wohnungen erbracht bzw. von diesem gewährleistet. In der Seegartenstrasse 11 werden diese Grundleistungen in
Kooperation von einer Arbeitsgemeinschaft erbracht, die sich aus dem Forum der Senioren, der Johanniter-Unfall-Hilfe und Caritas Sozialstation zusammensetzt.
Die Betreuungspauschale für diese Leistungen beträgt € 86,73 im Monat.
Bei 2-Personen-Haushalten zahlt die 2. Person die Hälfte der Pauschale, € 43,37 im Monat. Die Nebenkosten betragen ca. 160€ im Monat.
Grundsätzlich kann jeder Senior/in ab dem 60. Lebensjahr oder Körperbehinderte (ohne Altersbegrenzung) eine Wohnung anmieten. Voraussetzung ist, wie bereits erwähnt, ein Wohnberechtigungsschein.
Die Vergabe der Wohnungen richtet sich nach den Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen in Hessen.
Der abrufbare Zusatzservice umfaßt hauswirtschaftliche, pflegerische und persönliche Hilfen. Soweit solche Hilfen nicht vom Träger geleistet werden, werden sie von anderen Trägern, Diensten
oder Einrichtungen angeboten und sichergestellt. Die Inanspruchnahme des abrufbaren Zusatz-
services ist freiwillig und geschieht außerdem auf eigene Rechnung.
Der Betriebskostenvorschuss enthält üblicherweise:
– Grundsteuer
– Gebäudebrand- und Elemetarversicherungsumlage
– Sach- und Haftpflichtversicherungen
– Entwässerungskosten
– Hausreinigungskosten
– Kehr- und Streudienst
– Pflege der Grünanlage
– Wasserversorgungskosten
– Hausbeleuchtungskosten
– Schornsteinfeger
– Fahrstuhlkosten
– Hauswartkosten
– Betriebskosten des Kabelanschlusses
– Kosten der Heizung und
Warmwasserversorgung
– Müllgebühren
Die tatsächlich entstandenen Nebenkosten werden am Ende des Jahres genau ermittelt und entsprechend dem individuellen Verbrauch verrechnet.
Bei Vorliegen einer anerkannten Schwerbehinderung ab 50% GdB wird die jeweilige Einkommensgrenze erhöht.