Betreutes Wohnen in Viernheim

Übersicht

Zusätzlich werden in der Regel bei den privaten oder freigemeinnützigen Trägern Leistungen erbracht, die jederzeit frei wähl- und abwählbar sein müssen:

Die Serviceleistungen werden so gestaltet, dass sich Grundservice und die frei wählbaren Zusatzleistungen entsprechend ergänzen, um eine bedarfsgerechte Tag- und Nachtversorgung (24 Stunden) zu gewährleisten.

Ausstattung Wohnungen

41 qm / 55 qm

Schlafzimmer und Wohnbereich

Barrierefrei

Bad

Zentrale Lage

Fahrstuhl

Die

Räumlichkeiten

6 x 2-Personen-Wohnungen mit ca. 55 qm

18 x 1-Personen-Wohnungen mit ca. 41 qm

Sitzbereiche in den Obergeschossen

Leseraum

Ein Kellerraum pro Wohnung

Veranstaltungsraum im Kellergeschoss

Rollstuhlfahrer geeignet

Alle Wohnungen sind so konzipiert, daß sie auch für Rollstuhlfahrer geeignet sind. Der Eingang ist ebenerdig, die Wohnungen in den Obergeschossen sind durch einen rollstuhlgerechten Lift erreichbar.

Die Wohnungen in der Seegartenstrasse 11 wurden nach den Richtlinien für den öffentlich geförderten Wohnungsbau (1. Förderweg) errichtet. Die Kaltmiete beträgt € 5,06 / qm (gerundet).

Die Belegung ist daher an eine Einkommensgrenze der Mieter gebunden, d.h. es muß ein Wohnberechtigungsschein bei der Stadt Viernheim beantragt werden.

Das Entgelt für Betreutes Wohnen setzt sich wie folgt zusammen:

1. Betreuungspauschale
2. Betriebskostenvorschuss
3. Kaltmiete

Betreuung

Der Unterschied dieser Wohnform ist, dass Sie sich aus sich aus Grundversorgung und abrufbarem Zusatzservice zusammensetzt.

Betreuung Grundleistungen

Die nachfolgend aufgeführte Grundleistung wird vom Träger der Betreuten Wohnungen erbracht bzw. von diesem gewährleistet. In der Seegartenstrasse 11 werden diese Grundleistungen in
Kooperation von einer Arbeitsgemeinschaft erbracht, die sich aus dem Forum der Senioren, der Johanniter-Unfall-Hilfe und Caritas Sozialstation zusammensetzt.

Sie beinhalten:

Die Betreuungspauschale für diese Leistungen beträgt € 86,73 im Monat.
Bei 2-Personen-Haushalten zahlt die 2. Person die Hälfte der Pauschale, € 43,37 im Monat. Die Nebenkosten betragen ca. 160€ im Monat.

Wer kann eine Wohnung anmieten?

Grundsätzlich kann jeder Senior/in ab dem 60. Lebensjahr oder Körperbehinderte (ohne Altersbegrenzung) eine Wohnung anmieten. Voraussetzung ist, wie bereits erwähnt, ein Wohnberechtigungsschein.

Die Vergabe der Wohnungen richtet sich nach den Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen in Hessen.

Abrufbarer Zusatzservice:

Der abrufbare Zusatzservice umfaßt hauswirtschaftliche, pflegerische und persönliche Hilfen. Soweit solche Hilfen nicht vom Träger geleistet werden, werden sie von anderen Trägern, Diensten
oder Einrichtungen angeboten und sichergestellt. Die Inanspruchnahme des abrufbaren Zusatz-
services ist freiwillig und geschieht außerdem auf eigene Rechnung.

Hauswirtschaftliche Hilfen:

Folgende hauswirtschaftliche Hilfen könnten im Betreuten Wohnen angeboten werden: - Hilfe bei Wohnungsreinigung (regelmäßige Reinigung, Fensterreinigung, Großputz) - Hilfe bei Besorgungen, Einkäufen und Beförderungen - Versorgung mit Mahlzeiten (z.B. Essen auf Rädern)

Pflegerische Hilfen:

Es wird davon ausgegangen, daß die ärztliche Versorgung durch die niedergelassenen Ärzte und die Ausführung ärztlicher Anordnungen gewährleistet ist. Im Betreuten Wohnen können im Prinzip alle pflegerischen Hilfen individuell abgerufen werden, die ambulant angeboten werden. - vorübergehende Pflege und hauswirtschaltiche Versorgung bei akuter Erkrankung leichterer Art, - regelmäßige pflegerische Betreuung auf Dauer (z.B. Spritzen, Verbände, Einreibungen, Pflege- bäder, Hilfe beim Waschen und Anziehen usw.)

Persönliche Betreuungsdienste:

Altenwohnungen sollen in das allgemeine, gemeindliche, soziale und kulturelle Umfeld integriert sein. Es können folgende persönliche Betreuungsdienste auf Abruf zur Verfügung gestellt werden: - Besuchs- und Begleitdienste, Hilfe bei Aus-/Spaziergängen usw. - Fahrdienste

Mietnebenkosten:

Der Betriebskostenvorschuss enthält üblicherweise:
– Grundsteuer
– Gebäudebrand- und Elemetarversicherungsumlage
– Sach- und Haftpflichtversicherungen
– Entwässerungskosten
– Hausreinigungskosten
– Kehr- und Streudienst
– Pflege der Grünanlage
– Wasserversorgungskosten
– Hausbeleuchtungskosten
– Schornsteinfeger
– Fahrstuhlkosten
– Hauswartkosten
– Betriebskosten des Kabelanschlusses
– Kosten der Heizung und
   Warmwasserversorgung
– Müllgebühren

Die tatsächlich entstandenen Nebenkosten werden am Ende des Jahres genau ermittelt und entsprechend dem individuellen Verbrauch verrechnet.

Bei Vorliegen einer Behinderung

Bei Vorliegen einer anerkannten Schwerbehinderung ab 50% GdB wird die jeweilige Einkommensgrenze erhöht.

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